Derzeit unterhalten 565 österreichische Firmen einen Produktionsbetrieb, eine Handelsniederlassung oder ein Joint Venture in den Vereinigten Staaten von Amerika. Davon haben 200 österreichische Unternehmen eine signifikante Investition getätigt und einen Produktionsbetrieb bzw. eine Assemblingstätte begründet.
Die Bundesregierung der USA unterhält keine Behörde oder regierungsnahe Gesellschaft, die sich mit Direktinvestitionen befaßt, auch hat die U.S. Regierung kein spezielles Investitionsförderprogramm. Um eine Investition in den USA zu tätigen, müssen Interessenten eine Reihe von Bundesstaaten konsultieren, damit sie zu den benötigten Daten gelangen. Erste Informationen sind durchaus auch online zu finden - jedes Bundesstaat hat eine eigene Homepage. Eine vollständige Liste der Bundesstaat Homepages finden Sie hier.
Die Vollmachten der U.S. Bundesstaaten sind viel weitreichender als z.B. die der österreichischen Bundesländer. Für potentielle Investoren ist es wichtig zu wissen, daß z.B. das Firmenrecht oder das Recht über Produkthaftung in die Kompetenz der Bundesstaaten fällt, wobei aber wiederum das Bankrecht, Umweltschutz und Arbeitsrecht größtenteils Bundessache sind.
Diejenigen amerikanischen Bundesstaaten, die besonders an europäischen Investitionen interessiert sind, unterhalten ein oder mehrere Büros in Europa. Alle Europabüros sind im "Council of American States in Europe (CASE)" zusammengefaßt. Weitere Informationen über CASE und die jeweils gültige Kontaktinformation erhalten Sie unter http://www.case-europe.com oder bei der CASE Administratorin Ute Vogler, Tel. (0049 69) 666 0662, email case-europe@mainoffice.de .
Einige Informationen finden Sie auf dieser Seite zum herunterladen; ein empfehlenswertes Buch zum Thema finden Sie online: Firmengründung in den U.S.A.
Dr. Manfred Weinschenk, Stellvertretender Leiter des U.S. Commercial Service Vienna, erteilt Basisinformation: Tel. 01/313 39-2285 oder email an manfred.weinschenk@mail.doc.gov .
Amerikanische Rechtsformen 

